ElektroG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 1 ElektroG(zu § 2 Absatz 1) Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten, die unter die Kategorien des § 2 Absatz 1 fallenGesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten · Abschnitt 9 § 46Anlage 2 (Fundstelle: BGBl. I 2021, 1155 - 1156)